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Losnr.:1188 (Deutschland bis 1945 (Nicht Reichsbank))
Titel:Eisenbahn von Nürnberg zur nördlichen Reichsgrenze
Auflistung:Quittung zur Einzahlung einer Actie 5 Gulden 11.12.1837.
Ausruf:1.200,00 EUR
Ausgabe-
datum:
11.12.1837
Ausgabe-
ort:
Nürnberg
Abbildung:Eisenbahn von Nürnberg zur nördlichen Reichsgrenze
Stücknr.:2254
Info:Im Jahr 1836, nach dreitägigen Beratungen mit Beteiligungen des königlichen Ministerrates, des Außenministeriums, des Innenministerium, des Finanzministeriums und den Bevollmächtigten aller bayerischen Eisenbahngesellschaften wurden die "Fundamentalbestimmungen für sämtliche Eisenbahnstatuten in Bayern" erlassen. Damit war für Bayern ein Rahmen abgesteckt. Festgelegt wurde außerdem die Spurweite mit vier englischen Zoll, 8 1/2 Zoll, umgerechnet 1435 mm, die Serienbeschaffenheit und die Bestimmung, den Tarif "unter Genehmigung der Staatsregierung" alle drei Jahre zu regulieren. Man wollte in Bayern eine Bahnstrecke bauen, die das ganze Land von Norden nach Süden durchziehen sollte. Am 11. Febr. 1836 hatte ein Nürnberger Komitee die Genehmigung für den Bau einer Eisenbahn von Nürnberg über Bamberg bis zur nördlichen Grenze des Königreichs Bayern erhalten. Ein Kostenvoranschlag wurde aufgestellt und die Vorarbeiten eingeleitet. Jedoch krankte das Projekt an chronischem Geldmangel. Vor gezeichnetem Aktienkapital in Höhe von 24.294.000 Gulden waren erst 4.238.000 Gulden eingezahlt worden. Eine Bedingung des königlichen Erlasses den Bahnbau betreffend war, das der Abschnitt Nürnberg-Bamberg innerhalb von zwei Jahren fertig gestellt werden sollte. Die Gesellschaft konnte diesen Termin nicht einhalten, daraufhin wurde ihr am 8. Nov. 1840 vom König persönlich die Konzession entzogen. Bereits am 18. März 1836 - keine vier Monate nachdem in Deutschland der erste Eisenbahnzug (Die am 7.12.1835 eröffnete 6 km lange Ludwigs-Eisenbahn gilt als die erste Eisenbahn Deutschlands) gefahren war - richtete die Stadtgemeinde Bayreuth ein Gesuch an den bayerischen König, eine Eisenbahn von Nürnberg über Bayreuth nach Hof anzulegen. Da besagtes Nürnberger Komitee an Finanzproblemen scheiterte, nahm der bayerische Staat den Bahnbau selbst in die Hand. König Ludwig I. schrieb in diesem Zusammenhang den grundlegenden Kommentar: "Habe den Vorsatz, wenn im nächsten Frühling das Friedens Fortdauer ist, Eisenbahn von Nürnberg bis Hof zu bauen - auf Staatskosten...". Entgegen den Bayreuther Wünschen wurde der Trassenvariante über Bamberg und Lichtenfels nach Hof der Vorzug gegeben. Der Staatsvertrag mit dem Königreich Sachsen über die Weiterführung nach Norden stammt vom 14. Jan. 1841.
Besonder-heiten:Mit 13 gedruckten Unterschriften für die Unternehmer der Eisenbahn, u.a. Binder, Scharrer, Mainberger, Platner, Schroll usw.
Verfügbar:Ein ungemein interessantes und seltenes Papier zur Geschichte der Eisenbahnen in Deutschland.
Erhaltung:VF-.
Zuschlag:offen
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4. Juli 2024:
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7. November 2024:
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3. März 2024:
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