1. | Die Versteigerung erfolgt freiwillig in fremden Namen und für fremde Rechnung aufgrund von Einlieferungsverträgen. Als Auktion unterliegen die Verkäufe ausdrücklich nicht den Regelungen des Fernabsatzgesetzes (FAG), insbesondere nicht hinsichtlich des Rückgaberechts. |
2. | Die Versteigerung erfolgt in Euro und gegen sofortige Barzahlung. Gesteigert wird jeweils um 5 - 10% (mind. 5,00 €). |
3. | Der Versteigerer hat nach seinem alleinigen Ermessen das Recht, von ihm unbekannten Bietern oder von Bietern, deren Gebote die Erfahrungswerte einer bestehenden Geschäftsbeziehung wesentlich übersteigen, Sicherheit in Form einer der Höhe nach von ihm zu bestimmenden Depotzahlung zu verlangen. Der Versteigerer hat ferner das Recht, Gebote nicht zu berücksichtigen, wenn eine von ihm verlangte Depotzahlung nicht bis Auktionsbeginn eingegangen ist bzw. bei Saalbietern im Saal unverzüglich in bar erlegt wird. |
4. | Der Ausruf erfolgt zum im Auktionskatalog angegebenen Preis. Die Abgabe des Gebotes bedeutet eine verbindliche Kaufofferte. Der Bieter bleibt an sein Gebot gebunden, bis dieses entweder ausdrücklich überboten oder vom Versteigerer abgelehnt wird. |
5. | Der Zuschlag erfolgt, wenn nach dreimaligem Aufruf kein Übergebot abgegeben wird. Bei gleichhohen Geboten entscheidet das Los. Der Zuschlag verpflichtet zur Abnahme und Zahlung. Bei Meinungsverschiedenheiten über den Zuschlag wird der Gegenstand erneut angeboten. |
6. | Der Bieter haftet für sein Gebot persönlich, auch wenn er für Dritte steigert und deren Namen aufgibt. |
7. | Der Versteigerer hat das Recht, die festgesetzte Reihenfolge zu ändern, Nummern zu trennen, zusammenzufassen oder zurückzuziehen, den Zuschlag unter Vorbehalt zu erteilen oder Gebote, die zu niedrig angesehen werden, zurückzuweisen. |
8. | Auf den Zuschlagpreis ist ein Aufgeld von 21% zu entrichten. Bieter, die direkt über die Invaluable-Plattform live oder schriftlich bieten, zahlen zusätzlich eine live fee Gebühr von 5%. Auf das Aufgeld (und eventuell die live fee Gebühr), sowie die Versandkosten (Inland 8,50 € bzw. Ausland 15,00 €) wird die gesetzliche Mehrwertsteuer (z.Zt. 19%) berechnet. |
9. | Das Eigentum geht erst nach vollständiger Bezahlung des Kaufpreises auf den Erwerber über, die Gefahr hinsichtlich jedlichen Schadens jedoch bereits mit dem Zuschlag. Die Zahlung des Kaufpreises hat in bar, per Scheck oder per Überweisung an den Versteigerer binnen 10 Tagen nach Zugang der Rechnung zu erfolgen. |
10. | Bei verspätetem Zahlungseingang oder Annahmeverzug haftet der Ersteigerer für alle entstehenden Schäden, insbesondere für Währungs- und Zinsverluste. bei Verzug kann der Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Versteigerer kann auch den Zuschlag annullieren und den Gegenstand auf Kosten des Erwerbers noch einmal zur Versteigerung bringen. Macht der Versteigerer von diesem Recht Gebrauch, so haftet der Ersteigerer für einen Ausfall, hat aber keinen Anspruch auf einen Mehrerlös. |
11. | Die zur Versteigerung gelangenden Gegenstände können vor der Versteigerung zu den angebotenen Zeiten besichtigt und geprüft werden. Die Katalogbeschreibungen werden sorgfältig vorgenommen; die Katalogangaben sind aber keine zugesicherten Eigenschaften gemäß § 459 BGB. Die zur Versteigerung kommenden Gegenstände sind gebraucht und ín entsprechendem Zustand. |
12. | Berechtigte Mängelrügen müssen spätestens drei Tage nach Erhalt der versteigerten Gegenstände, längstens aber zwei Wochen nach Beendigung der Versteigerung geltend gemacht werden. |
13. | Die Versendung der ersteigerten Gegenstände erfolgt auf Kosten und Gefahr des Erwerbers. Eine Versicherung der Sendung erfolgt nur auf vorherige schriftliche Anweisung. Mit Aufgabe bei der Post bzw. einem Kurierdienst hat der Absender alles zur Zusendung Erforderliche getan. |
14. | Telefonisch erteilte Aufträge müssen schriftlich bestätigt werden. |
15. | Durch Erteilung eines Auftrages oder durch die Abgabe eines Gebotes erkennt der Ersteigerer diese Bedingungen ausdrücklich an. |
16. | Auf schriftliches Verlangen und unter Angabe eines berechtigten Grundes kann unmittelbar nach der Versteigerung gegen Kostenerstattung dem Ersteigerer Name und Anschrift des Einlieferers, dem Einlieferer Name und Anschrift des Ersteigerers mitgeteilt werden. |
17. | Alle Papiere sind beim Versteigerer in einer Bilddatenbank vorhanden. Es kann deshalb vorkommen, daß bei Abbildungen auf Archivmaterial (also ein Stück mit einer anderen Stückenummer) zurückgegriffen wird. Der Käufer hat keinen Anspruch auf das abgebildete Stück. Der Anspruch des Käufers bezieht sich auf das im Los beschriebene Stück mit der hierin beschriebenen Stückenummer. |
18. | Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, für beide Seiten Wolfenbüttel. |
19. | Sollten Teile dieser Versteigerungsbedingungen unwirksam sein, so bleiben die übrigen gleichwohl wirksam. |
Michael Weingarten, Anna-Seghers-Str. 17, 25524 Itzehoe