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Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 270 (k.u.k Monarchie / Nachfolgestaaten) | Titel: | Österreichisch-Ungarische Bank | Auflistung: | Aktie 600 Gulden 1.1.1880. | Ausruf: | 350,00 EUR | Ausgabe- datum: | 01.01.1880 | Ausgabe- ort: | Wien | Abbildung: |  | Stücknr.: | 95819 | Info: | Die Österreichisch-ungarische Bank wurde als einzige Notenbank der k.u.k. Monarchie errichtet mit österreichischem Gesetz vom 27.6.1878 und mit ungarischem Gesetzesartikel XXV vom Jahr 1878. Sie erhielt von beiden Ländern unter Verzicht auf das beiden Staaten zustehende Recht zur Errichtung einer eigenen Notenbank auf zunächst 10 Jahre (später mehrfach verlängert) das Notenprivilegium. 1887 wurde das Privilegium auf Bosnien und Herzegovina ausgedehnt. Die Bank ging aus der Umgestaltung der priv. Oesterr. Nationalbank hervor, die durch kaiserliches Patent vom 1.6.1816 ebenfalls als Aktien-Gesellschaft ins Leben gerufen worden war (zu deren Aktionären ausweislich einer erhaltenen Aktie 1819 auch Ludwig van Beethoven gehörte). Bei Gründung dieser Bank hatten die Aktionäre ihre Einzahlung auf das Kapital von 55,66 Mio. Gulden nur mit 1/11 in Konventionsmünze zu leisten, die übrigen 10/11 wurden in Staatspapiergeld gezahlt. Zur Ordnung der Geldverhältnisse wurde das stark entwertete Staatspapiergeld dann sofort eingezogen und in eine fundierte Schuld des Staates an die Bank umgewandelt (bis 1870 vollständig zurückgezahlt). In anderer Gestalt machte die Regierung aber neue Schulden bei der Bank, so dass diese im Jahr 1848 bei einem Notenumlauf von 214 Mio. Gulden nur noch 65 Mio. in bar und 54 Mio. Gulden in Wechseln besaß, die Schuld des Staates betrug 126 Mio. Gulden. Es rächte sich jetzt, dass nach den Statuten von 1817 und 1841 überhaupt keine Deckungsvorschriften für den Banknotenumlauf verankert waren. Die daraus folgende Abnahme des Vertrauens in die Bank führte im April 1848 zu einem Ausfuhrverbot für Gold- und Silbermünzen und zur Einstellung der Barzahlungen (=Umtausch der Banknoten in Metallgeld). Am 22.5.1848 wurde der Zwangskurs für den Notenumtausch eingeführt, seitdem ist Österreich bei der Papiergeldwirtschaft geblieben. Erst 1858 wurde eine Drittel-Deckung eingeführt, die bei Verleihung des 3. Privilegiums 1862 durch die direkte Kontingentierung nach dem System der Peel’schen Bankakte ersetzt wurde: der Notenumlauf von 200 Mio. Gulden musste bankmäßig gedeckt sein, jeder überschießende Betrag in Gold und Silber. Die Aktien der Bank waren an den Börsen von Wien, Prag, Triest, Budapest, Frankfurt, München und Amsterdam notiert und zumeist sehr rentabel. Ein bestimmte Prozentsätze übersteigender Gewinn war dabei nach dem letzten Statut von 1899 als Vergütung für das Notenprivileg zu 2/3 den österreichischen und ungarischen Staatsverwaltungen abzuführen. Mit dem Zusammenbruch der k.u.k. Monarchie ging auch die Österreichisch-ungarische Bank ihrem Ende entgegen: zunächst weiter als Geldquelle und währungspolitisches Instrument von der Regierung benutzt, war sie nach dem Vertrag von St. Germain mit Ablauf des Privilegiums am 31.12.1919 zu liquidieren. Zunächst behalf sich dann die österreichische Regierung mit dem Provisorium der “österreichischen Geschäftsführung der Österreichisch-ungarischen Bank”. Der unaufhaltsam fortschreitende Währungsverfall bewog die Regierung Seipel dann im Juni 1922 zu einem Finanz- und Sanierungsplan, in dessen Rahmen die Errichtung einer neuen Notenbank vorgesehen war, nämlich der noch heute existierenden Österreichischen Nationalbank, die an die Stelle der Österreichisch-Ungarischen Bank trat. | Besonder-heiten: | Das Stück ist unter den bekannten Bankaktien dieser Welt eines der währungsgeschichtlich bedeutendsten Wertpapiere. Zweisprachig deutsch/ungarisch. | Verfügbar: | Mit Talon und dem letzten Kupon. | Erhaltung: | VF. | Zuschlag: | offen |
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