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| Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | | Losnr.: | 135 (Spanien) | | Titel: | Real Compania de Filipinas | | Auflistung: | Darlehensbestätigung gegen Aktienpfand 30.000 Reales de vellón 25.1.1798 (R 12). | | Ausruf: | 500,00 EUR | Ausgabe- datum: | 25.01.1798 | Ausgabe- ort: | Madrid | | Abbildung: |  | | Stücknr.: | 10 | | Info: | Gründung durch königliches Dekret des König Karl III. von Bourbon. Der König selbst zeichnete 400 Aktien zu 1.000 pesos, über 10 % des zunächst geplanten Kapitals. Bei Gründung dieser Gesellschaft befand sich das spanische Weltreich schon im Niedergang. Mit den Handelsgesellschaften hoffte man die Staatskasse wieder aufzubessern. Die Gesellschaft exportierte in die spanischen Kolonien im Tauschhandel gegen gediegenes Silber. Außerdem besaß die Compania die Freihandels-Lizenz für Indien und China. Die 1789 erlassene Handelsfreiheit für ausländische Textilien brachte die Gesellschaft schon wenige Jahre nach ihrer Gründung an den Rand des Ruins. Das Alleinmonopol für den Mittelamerika- und Fernosthandel brachte 1793 noch einmal eine kurze Blüte. 1834 erlosch das einst mächtige Unternehmen durch Konkurs. | | Besonder-heiten: | Der auf Büttenpapier gedruckte und handschriftlich ergänzte Text bestätigt die Hinterlegung von Aktien der Real Compañía de Filipinas im Tresor der Gesellschaft ("Arca de tres llaves de la Tesorería"), einem in der spanischen Finanzverwaltung üblichen Sicherheitssystem mit drei getrennten Schlüsseln zur Verwahrung wertvoller Dokumente. Insgesamt werden 32 Aktien mit Nummern aufgeführt. Diese Aktien wurden von Don Joseph de Zeballos, Marqués del Socorro, als besondere Hypothek ("hipoteca especial") hinterlegt. Die Hinterlegung diente als Sicherheit für ein Darlehen in Höhe von 30.000 Reales de vellón in bar, das dem genannten Marquis gewährt wurde. Der Zinssatz betrug jährlich 5 %, wobei die Dividenden der hinterlegten Aktien bis zur vollständigen Tilgung des Darlehens sowie der aufgelaufenen Zinsen von der Gesellschaft einbehalten werden sollten. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass die Aktien während der Laufzeit der Verpflichtung weder verkauft noch anderweitig übertragen werden dürfen. Originalsignaturen. | | Verfügbar: | R 12 | | Erhaltung: | VF. | | Zuschlag: | offen |
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