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Vorheriges Los | Zurück | Nächstes Los | Losnr.: | 1149 (Deutschland 1924-1945 (III. Reich)) | Titel: | City of Dresden (7 Stücke) | Auflistung: | 5,5 % Bond 6 x 100 £ und 1 x 500 £ vom 15.11.1927. | Ausruf: | 150,00 EUR | Ausgabe- datum: | 15.11.1927 | Abbildung: |  | Info: | Die Stadt Dresden (slaw. Waldbewohner) geht auf eine slawische Siedlung zurück. In Verbindung mit der deutschen Kolonisation wurde 1200 an der Stelle des heutigen Schlosses eine Burg errichtet. Südlich davon legte Markgraf Dietrich 1216 die Stadt an. Zusammen mit der kleineren rechtselbischen Siedlung Altendresden (Stadtrecht 1403) zählte Dresden 1489 ca. 5900 Einwohner. Kurz zuvor hatte die albertinische Linie der Wettiner die Stadt zur Residenz gewählt. Damit war die Entwicklung zur Renaissancestadt mit ansehnlichen Schloss- und Bürgerbauten sowie einer starken Befestigung eingeleitet. 1806 wurde Dresden königliche Residenz. | Besonder-heiten: | Die seinerzeit an der Londoner Börse notierte Anleihe von insgesamt nur 600.000 £ ist eine der wenigen deutschen Auslandsanleihen, die von den Regelungen des Londoner Schuldenabkommens zunächst ausgenommen blieben. Nach der Wiedervereinigung ist die Bundesregierung verpflichtet, eine dem Londoner Schuldenabkommen entsprechende Rückzahlung von Kapital und aufgelaufenen Zinsen vorzunehmen. Trotz dieser glasklaren internationalen Verpflichtung fällte ein durchgeknallter Richter am Landgericht Dresden kürzlich das skandalöse Urteil, die Stadt Dresden brauche für ihre Altschulden nicht aufzukommen. Begründung: Die “alte” Stadt Dresden sei 1949 im Zentralstaat der DDR untergegangen und erst 1990 sei die Stadt nach der Wende neu gegründet worden. Mal unter uns: Dann müssten wir als nächstes ja gleich mal das Rathaus und alle Altertümer wie z.B. das Grüne Gewölbe besetzen; bei ihrem Alter können die nämlich unmöglich einer erst 1990 gegründeten Stadt gehören, und einen redlichen Erwerb nach der Wende vom untergegangenen “Zentralstaat der DDR”, in dem 1949 angeblich alles aufgegangen sein soll, wird die heutige Stadt Dresden wohl nicht nachweisen können ... | Erhaltung: | VF-F. | Zuschlag: | 240,00 EUR |
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